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Alt 24.04.2020, 14:06   #2
steve.hatton
 
 
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Zitat:
Zitat von hpike Beitrag anzeigen
Das halte ich auch für durchaus möglich, ist ja auch nichts neues, das manche Menschen so etwas in ihre Verfügung aufnehmen, das war aber in dem Fall des interviewten deutschen Arztes in Schweden, definitiv nicht der Fall.
Das Promlem allerdings ist, dass so ziemlich alle Petientenverfügungen "vor Corona" verfasst wurden und mir selbst der Notar nicht mitteilen konnte, ob die Beatmung eines Corona-Patienten zu "lebensverlängernden Maßnahmen " gerechnet werden würden oder nicht - Grauzonen wo man hinblickt.
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Gruß aus Bayern

Steve
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