Du hast (z.B.
hier) gemeint, die Bundeswehr u.a. für Ordnungsaufgaben einzusetzen - und das wäre ein sehr heftiges Verbiegen des Grundgesetzes und was ganz anderes als "humanitäre Zwecke". Soviel zum Thema "gemeint zu haben".
Btw. die Polizei ist aktuell gerade im Bereich Hundertschaften zumindest in NRW (eine Tochter ist da) massivst unterfordert.