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Alt 21.04.2020, 21:56   #2
steve.hatton
 
 
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Richtig, aber dann wären auch die Auszahlungen an andere Miteigentümer nicht in Ordnung. Somit muss man eigentlich davon ausgehen, dass die Jahresabrechnung bereits beschlossen worden war.
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Gruß aus Bayern

Steve
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