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Danke Joachim. Diese Verordnung ist mir bekannt, gibt aber keine konkrete Antwort auf mein Anliegen, oder überlese ich da etwas?
Ein gerade erfolgter Anruf bei der zuständigen Polizeischutzinspektion ergab, daß ich mich in Rheinland Pfalz weiterhin frei bewegen kann. Wenn ich mit meinem Ehepartner draußen unterwegs bin, gilt es nur den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten. Da wo wir wandern wollen, ist meist ohnehin kaum jemand.
Wir meiden auch ohne Corona gerne größeres Aufkommen von Menschen.
Das klappt durch den gewählten Ort und die gewählte Uhrzeit meistens recht gut.
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Kritik an und Kommentare zu meinen Bildern sind immer willkommen.
Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln.
Grüße aus Alf an der Mosel
Peter
Geändert von kiwi05 (03.04.2020 um 15:46 Uhr)
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