nein, es geht ja darum, dass Bund und Länder Einigkeit demonstrieren. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen müssen sowieso die Länder treffen. In BaWü sind sämtliche diesbezüglichen Verordnungen bis zum 15 Juni festgelegt. Das macht man wohl, um nicht in vierzehn tagen neue Verordnungen machen zu müssen.
Früher aufheben kann man immer. Wichtig ist, dass die Regeln selbst einigermaßen einheitlich sind. Verlängert und verkürzt ist gleich.
|