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Alt 20.03.2020, 13:53   #1388
Crimson
 
 
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Moin,
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Betriebe in Deutschland, die aufgrund behördlicher Anordnungen schließen, haben ein Anrecht auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetzes. Zudem werden jetzt schon großzügig Überbrückungskredite gewährt, die dann nach Erhalt der Entschädigung bedient bzw. ausgelöst werden können.
das trifft alle die nicht, die nicht angeordnet schließen müssen, das aber mangels Kunden faktisch tun müssen bzw. 0 Einnahmen haben.
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