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Alt 17.03.2020, 12:49   #1
MaTiHH
 
 
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Zitat:
Zitat von Dornwald46 Beitrag anzeigen
"Um das Coronavirus in Deutschland einzudämmen, planen Bund und Länder weitere drastische Einschränkungen des Alltagslebens. Betroffen sind Teile des Einzelhandels und viele Freizeiteinrichtungen. tagesschau.de gibt einen Überblick."


Gaststätten: Restaurants und Speisegaststätten sollen frühestens ab 6.00 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18.00 Uhr schließen. Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels sollen das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus minimieren - etwa durch Abstandsregeln für Tische, Begrenzungen der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen. Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu "notwendigen" - ausdrücklich nicht touristischen - Zwecken genutzt werden können. Ausdrücklich ausgenommen ist der Tourismus.
Das ist doch schon umgesetzt, oder nicht?

Geändert von MaTiHH (17.03.2020 um 12:51 Uhr)
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