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Alt 13.03.2020, 12:57   #2
Harry Hirsch
 
 
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Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
...schnipp...denn es besteht ein Anrecht auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit ist.
[Sarkasmus]Also wenn ich keinen Bock habe?[/Sarkasmus]

->HIER<- gibt es übrigens ganz brauchbare rechtlich fundierte Aussagen dazu
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Grüße Joachim
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Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann)
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