Moin, moin,
Zitat:
Zitat von eric d.
und der erste schritt dahin wird gerade bei uns gemacht, stichwort kurzarbeiter geld und firmenkredite; dumm nur dass bei uns -fast- alles immer durch mehrere föderale instanzen muss und landessesselpuper mitenscheiden wollen. 
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wir sind im Vgl. zu Frankreich viel weiter, denn es besteht ein Anrecht auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit ist.
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldun...wirkungen.html
Die Unternehmen, so wiederum die Information meiner GF, können wiederum Ansprüche an das BMAS stellen, wenn der Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung den Betrieb einstellen muss.
Dat Ei