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Alt 13.03.2020, 12:45   #1
Dat Ei
 
 
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Moin, moin,

Zitat:
Zitat von eric d. Beitrag anzeigen
und der erste schritt dahin wird gerade bei uns gemacht, stichwort kurzarbeiter geld und firmenkredite; dumm nur dass bei uns -fast- alles immer durch mehrere föderale instanzen muss und landessesselpuper mitenscheiden wollen.
wir sind im Vgl. zu Frankreich viel weiter, denn es besteht ein Anrecht auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit ist.

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldun...wirkungen.html

Die Unternehmen, so wiederum die Information meiner GF, können wiederum Ansprüche an das BMAS stellen, wenn der Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung den Betrieb einstellen muss.


Dat Ei
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