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womöglich wäre eine Widerspruchsregelung auch am Verfassungsgericht gescheitert, da das sehr tief ins Selbstbestimmungsrecht eingegriffen hätte.
Wenn 61% dafür sind, warum haben dann nicht 61% einen Organspendeausweis? Außerdem ist 61% keine wirklich substanzielle Mehrheit für solche Fragen, oder anders ausgedrückt: die 39% sind eine gewaltige Minderheit, die zu übergehen man sehr gewichtige Gründe haben muss.
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