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Alt 16.02.2005, 23:30   #4
TorstenG
 
 
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Ja, das ist sie!

Achja, am besten an den Händler wenden, der steht ja mit den zwei Jahren als Ansprechpartner da! KM gibt übrigends "nur" ein Jahr, aber auch das ist nicht schlecht, denn beim Händler dreht sich ja nach einem halben Jahr die Beweispflicht um (im ersten halben Jahr muß der Händler den Gegenbeweiß antreten, danach der Kunde), so hat man idR doch ein Jahr Zeit! Überhaupt sollte das immer über den Händler gehen, er ist der Ansprechpartner und man hält sich alle Wege offen!
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