Zitat:
Zitat von *thomasD*
Ich habe im Radio gehört dass noch Reste der handschriftlichen Glückwunschkarte gefunden wurde. Die Laterne hatte man ohnehin gefunden. Aber ich habe das ganze jetzt nicht wirklich im Detail verfolgt.
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Das ist so.
Die Schuldfrage stellt sich hier auch gar nicht. Der §830 BGB greift hier. An einer gemeinschaftlichen Handlung besteht hier auch kein Zweifel.
Es recht schon, wenn wenn ein der Damen der anderen das Feuerzeug gereicht hat oder beim Zusammenbau geholfen hat. Oder ...
Von dem Schuldeingeständnis gar nicht zu reden.
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht.
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