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Zitat:
Beurlaubung Schantall
Sehr geehrter Herr Müller,
hiermit beantrage ich, meine Tochter Schantall , Klasse 33f, am 18.09.2019 ab 20:00 Uhr zu beurlauben.
Sie wird an diesem Tag nicht am Unterricht teilnehmen, sondern auf eine Demonstration für eine lebensrettende Klimapolitik gehen.
Am 18.09.2019 ab 21:00 findet in Sonstnochwo, Anderswo, eine Demonstration von Schüler*innen für eine lebensrettende Klimapolitik unter dem Motto "#FridaysForFuture" statt.
Nach dem Vorbild von und in Solidarität mit Greta Thunberg, die jeden Freitag vor dem schwedischen Parlament streikt, ist die Bewegung inzwischen auf der ganzen Welt vertreten.
Der Klimawandel ist längst eine reale Bedrohung für unsere Zukunft. Unsere Kinder werden die ersten Leidtragenden des Klimawandels sein. Gleichzeitig sind wir die letzte Generation, die einen katastrophalen Klimawandel noch verhindern kann. Doch unsere Politiker*innen unternehmen nichts, um die Klimakrise abzuwenden.
Die Treibhausgas-Emissionen steigen seit Jahren und noch immer werden Kohle, Öl und Gas abgebaut und verbrannt. Deswegen geht mein Kind freitags nicht in die Schule. Denn mit jedem Tag, der ungenutzt verstreicht, wird ihre Zukunft aufs Spiel gesetzt!
#FridaysForFuture ist weder an eine Partei noch an eine Organisation gebunden. Die Klimastreik-Bewegung hat ihre eigene Dynamik und wird durch hunderte individuelle junge Menschen getragen, die freitags streiken, eine Website aufbauen, Pressemitteilungen schreiben, Reden halten, Lautsprecher organisieren und vieles mehr.
Die Bewegung hat im Vorfeld schon viel Unterstützung erfahren, ist allerdings auch oft auf Ablehnung gestoßen, meist aufgrund von Unsicherheit und der Angst vor negativen Konsequenzen.
Mit diesem Antrag möchte ich klarstellen, dass ich mich mit der rechtlichen Grundlage von Schülerstreiks sorgfältig auseinandergesetzt habe:
In Artikel 20a des Grundgesetzes ist festgehalten, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen schützt und Verantwortung für die künftigen Generationen trägt.
Dieser Pflicht den künftigen Generationen gegenüber kommt der Staat allerdings nicht nach, weshalb für uns gilt: "Wir streiken, bis ihr handelt!"
Wir berufen uns bei unserem Streik vor allem auf unser Recht auf Demonstrationsfreiheit,
welches jedem Menschen in Deutschland zusteht (GG, Art. 8). Außerdem ist in der allgemeinen Schulordnung die Meinungsfreiheit aller Schüler*innen festgehalten (AschO, § 36).
Wie es in Artikel 1 des Berliner Schulgesetz steht, ist das "Ziel (der Schule), die Heranbildung von Persönlichkeiten, welche fähig sind, [...] das staatliche und gesellschaftliche Leben [...] im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten."
In diesem Zuge sollen die Erziehungsziele so aussehen, dass (§ 3, Bildungs- und Erziehungsziele) die Schüler*innen insbesondere befähigt sind:
"5. die Auswirkungen des eigenen und gesellschaftlichen Handelns auf die natürlichen lokalen und globalen Lebensgrundlagen zu erkennen, für ihren Schutz Mitverantwortung zu übernehmen und sie für die folgenden Generationen zu erhalten,
6. ein Verständnis für Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels sowie die notwendigen Anpassungen an dessen Folgen zu entwickeln, Maßnahmen zum Klimaschutz zu erfahren und die eigenständige und verantwortungsbewusste Umsetzung solcher Maßnahmen im Alltag zu erlernen."
Ebenso besitzen alle Schüler*innen das Recht (§ 46 Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler), "aus wichtigem Grund auf Antrag vom Unterricht beurlaubt oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- und Schulveranstaltungen befreit" zu werden. Als Schüler*in ist man lediglich "verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen".
Außerdem besteht die Möglichkeit laut Artikel 83 (Aufgaben der Schülervertretung) "Veranstaltungen der Schülervertretungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, von der Schulleitung zu Veranstaltungen der Schule erklären zu lassen, wenn die Schule den Umständen nach gebotene Aufsicht ausüben kann."
Da die Demonstration eine vom Grundgesetz geschützte Form der Meinungsäußerung ist, die allen Schüler*innen zusteht (GG, Art. 8), und sich der Streik außerdem für eine Politik stark macht, welche unser aller Überleben auf diesem Planeten sichert, kann mein Kind den staatlichen Bildungsauftrag dort am 18.09.2019 besser wahrnehmen, als in der Schule selbst. Ich nehme zur Kenntnis, dass es sich bei der Demonstration nicht um eine Schulveranstaltung handelt und die Lehrer*innen keine Aufsichtspflicht haben. Der Veranstalter stellt für die Dauer der Versammlung volljährige Ordner*innen.
Ich bitte darum, unter diesen besonderen Umständen von einer Eintragung unentschuldigter Fehlstunden abzusehen
Mit freundlichen Grüßen, Mustermann
Irgendwo, den 18.09.2019 _________________________________ Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
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Viele Grüße, Klaus
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