Ich bin weder Jurist noch Laser-Experte. Aber ich nehme an, daß die einschlägigen Sicherheitsnormen nur die Wirkung auf das menschliche Auge behandeln, nicht die Wirkung auf Digitalkameras. Von daher würde ich nicht ausschließen, daß auch ein zugelassener Laser solche Schäden verursachen kann.
Wenn du da im Auftrag des Betreibers fotografierst, müsste die Haftung für Schäden an deiner Ausrüstung ja im Vertrag geregelt sein. Sonst fällt das wohl eher unter "Shit happens", so als wenn dir ein Besucher sein Bier über die Kamera gekipt hätte.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
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