Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.07.2019, 17:18   #406
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.227
Das Führen eines Schweizer Nummernkontos ist weder in der Schweiz, noch in Deutschland ein Delikt. Ebenso ist das Erwirtschaften von Gewinnen mit einem Schweizer Nummernkonto in beiden Statten kein Verbrechen. Das Nicht-Deklarieren der ausländischen Kapitalerträge in der deutschen Steuererklärung ist für Deutsche hingegen ein Gesetzesverstoss, nicht aber in der Schweiz. Damit interessiert sich auch der Staatsanwalt nicht dafür, solange es kein Rechtsabkommen zwischen den Statten gibt / gab, dass Erträge automatisch und von Gesetzes wegen zu melden seien. In der Schweiz war aber die Weitergabe der Kundendaten ein Gesetzesverstoss, weshlan sich der Staatsanwalt dafür sehr wohl interessierte.


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist gerade online