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@rudluc
Ob die Kritik an DXO berechtigt ist, mag jeder für sich entscheiden.
Die Kritik am Titel dagegen kann nur außer Diskussion stehen,
da nicht nur sachlich falsch, sondern auch geschäftsschädigend. Jetzt auch nicht mehr fahrlässig geschäftsschädigend, da der TO darauf hingewiesen wurde. Er hätte ihn also abändern können.
Geändert von Conny1 (11.07.2019 um 16:17 Uhr)
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