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Alt 25.06.2019, 09:52   #5
MM194
 
 
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a 7 II

Zitat:
Zitat von Mainecoon Beitrag anzeigen
Hallo Sascha,

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besonders stark. Du musst sogar von jedem Kind unter 16 Jahren die schriftliche Einwilligung BEIDER Elternteile haben, bevor du sie filmen oder fotografieren darfst, oder zumindest die schriftliche Zusicherung eines Elternteils, dass es für den anderen mitsprechen darf.

Mainecoon
Ähnliches Thema: Klassefoto. Bei uns passiert. Alle Kinder die die Einwilligung der Eltern vergessen hatten, kamen nicht mit auf das Klassenfoto! Wurde richtiger Weise vor der Erstellung des kostenpflichtigen Klassenfoto kontrolliert.
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Bis bald, MM194

P.S.: Rechtscheibfeller sind Urheberrecktlisch geschuetzt und Bestahndteil eines Suchspiells
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