Zitat:
Zitat von Conny1
Für mich gehören die hier genannten Aufplustereien eindeutig unter den §183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses), weil ich mich im Anblick solcher Körperdeformierungen, Bemalungen und Körpermetallierungen zwar nicht öffentlich erregt, jedoch öffentlich geärgert fühle. Zudem werden meine Augen beleidigt. 
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Na dann viel Spaß beim Spazierengehen in einer Fußgängerzone Deiner Wahl.....