Zitat:
Zitat von mr.jb
Ich habe immer gedacht, dass die Begrenzung bei 29 Minuten etwas mit der Einfuhrzoll Regelung zu tun hat. Weil es dann als Videokamera statt Fotokamera verkauft werden muss [emoji15]
Lag ich die all die Jahre falsch?
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Nein - du lagst nicht falsch.
Aber bis zum Verkaufstermin gilt das neue Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan.
Damit entfallen einige rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf Steuern.