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Alt 13.08.2018, 20:44   #3
Ellersiek
 
 
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Zitat:
Zitat von tempus fugit Beitrag anzeigen
Person A filmt und streamt live aus seiner Stadt S über den Alltag...
Klingt irgendwie harmlos. Nett formuliert.

Liegt aber nicht eventuell da schon das Problem?
War da nicht mal was mit Rundfunklizenzen und Twitch?
Man kann eben nicht alles einfach so ins Netz stellen.
Nur weil es technisch geht, ist es noch nicht unbedingt rechtlich okay.

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Solange Person C nicht da war, fehlte der Kläger.
Jetzt ist er da und dann kommt auch der Richter.

Gruß
Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
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