Zitat:
Zitat von Dat Ei
Moin, moin,
wer ist denn der Urheber bei den Bildern aus dem Fotoautomaten? Sicherlich nicht der Abgelichtete, denn der hat die Bilder nicht erschaffen. Ist der Betreiber des Fotoautomaten dann der Urheber? So oder so hat der Abgelichtete die Rechte am eigenen Bild, aber das ist eine ganz andere Geschichte.
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UnterschiedUrhberrecht -Lichtbild:
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?...-Luftaufnahmen
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
Geändert von guenter_w (10.07.2018 um 16:40 Uhr)
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