Zitat:
Zitat von steve.hatton
BTW: Karteikarten können auch personenbezogene Daten enthalten - auch hier greift die DSGVO !
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Art.2, Absatz 1 der DSGVO:
"(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen."
Daher sind m.E. Karteikarten unkritisch.
Dat Ei