Ich habe in die Einwilligungserklärung für meine Chormitglieder explizit reingeschrieben, dass z.B. Fotos in der Vereinschronik, auch online, nicht gelöscht werden. Das Recht auf Vergessenwerden hier aus berechtigtem Interesse ausgeschlossen ist.
Ebenso hat der Chor ein berechtigtes Interesse daran, dass von seinen Veranstaltungen berichtet und auf diese hingewiesen wird.
Geändert von Irmi (28.05.2018 um 09:31 Uhr)
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