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Alt 28.05.2018, 08:37   #5
dey
 
 
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Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von mekbat Beitrag anzeigen
Hallo Leute

Hier hat sich mal jemand Gedanken über die Auslegung der Begrifflichkeiten gemacht.
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Ich finde es gut, die Möglichkeiten mal aus anderer Perspektive zu beleuchten.
DAs Ende halte ich für recht konstruiert:
Zitat:
Warum eine Einwilligung schaden kann

Bleibt die Frage, ob es denn schadet, vorsorglich doch auch eine Einwilligung einzuholen. Ich meine ja und empfehle, auf Einwilligungen vollständig zu verzichten. Denn die Datenschutzbehörden vertreten ganz überwiegend die (allerdings sehr umstrittene) Auffassung, dass sich ein Datenverarbeiter auf die Einwilligung festlegt, wenn er eine solche verlangt. Stimmt ein Gast der Anfertigung von Fotos zu und überlegt es sich im Nachhinein anders, werden die Aufsichtsbehörden dies als wirksamen Widerruf ansehen und die Auffassung vertreten, dass sich der Veranstalter jetzt nicht mehr auf „berechtigte Interessen“ berufen kann. Die Einwilligung erwiese sich als „Eigentor“ und würde zu Ärger und Auseinandersetzungen führen, die sich nur durch einen Verzicht auf standardmäßige Einwilligungen vermeiden lassen.
Den Rest finde ich hingegen eine angenehme Sichtweise, die sich gerne durchsetzen darf.

Was mich jetzt beschäftigt: ich fotografiere ja in über 70% der Fälle auf Fremdveranstaltungen. Da bin ich echt gespannt, wie ich da zurecht gewiesen werde.
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