Nein - das reicht ganz klar nicht aus.
Und jeder nichtkommerziell, bzw privat fotographierende auch.
In Deutschland ist die DSGVO von der Politik einfach als Thema "verpennt" worden,
kein einziger Politiker hatte das Thema scheinbar auf der Roste, und momentan
stehen alle da, und sagen: "Wissen wir nicht, bzw. waren wir ja nicht - kommt ja aus
Brüssel"
Dabei lässt die DSGVO explizite Möglichkeiten zu, diese auf Landesebene noch mal
auszugestalten. Das Bundesdatenschutzgesetz, das ja in gewisser Weise eine der
Vorlagen für die DSGVO war, kennt zum Beispiel das sogenannte "Medienprivileg".
Das ist ab Mai nicht mehr da. Inwieweit das Kunsturhebergestz für Fotographie noch
relevant sein wird, bzw. der DSGVO juristisch unter- oder übergeordnet wird -
auch da hat sich noch keiner Gedanken drum gemacht.
Die GroKo lässt uns mit dem Thema schlichtweg vor die Wand laufen (ist jetzt kein
"Regierungsbashing") und die Gerichte sollen das einfach in den nächsten Jahren
fallweise entscheiden. Wir werden also in gewisser Weise zu "Versuchskaninchen".
In anderen EU Ländern hat man das auf einfache Weise gelöst, denn die DSGVO
lässt explizit hier Lücken, bzw. Ausgestaltungsmöglichkeiten.
In Deutschland hatte man das nicht mal auf dem Schirm
Germany: "No Points"
