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Alt 29.12.2017, 18:56   #2
Kurt Weinmeister
 
 
Registriert seit: 06.03.2015
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Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
Das heißt, ich kann das steuermindernd geltend machen! Oder?
Nö. Nur wenn Du eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kannst.
Bei den Mengen, die Du verkaufst, wird Dir das FA aber eher Liebhaberei unterstellen und Du bleibst auf Deinen kompletten Verlusten sitzen
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Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel (Bukowski).
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule
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