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Alt 27.12.2017, 16:18   #3
MaTiHH
 
 
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Ort: Pfinztal
Beiträge: 4.149
Hallo David,

Wie genau sind denn die zwei Wochen? Innerhalb dieser musss er das Objektiv auch ohne Gründe zurücknehmen.

Aber auch danach schuldet er dir ein unbeschadetes Exemplar und muss entweder deinem Wunsch nach Wandlung entsprechen oder die Reparatur selbst veranlassen (das darf er wählen).

LG, Martin
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