Zitat:
Zitat von mrrondi
Machst du Selfie mit Ausweis in der Hand :-)
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hier ziemlich OT, aber dennoch:
das könnte zukünftig häufig vorkommen.
Zum Beispiel bei der Vergabe von Darlehen muss gemäß Geldwäschegesetzt die Identität der Darlehensnehmer geprüft werden.
Das wird regelmäßig anhand eines amtlichen Lichtbildausweises gemacht (PAW oder Reisepass) - über Vergleich vom Bild im Ausweis mit dem Gesicht der vor einem befindlichen Person wird die Prüfung vorgenommen.
Und: Zulässig ist auch ein "Videobeweis" = Darlehensgeber und Darlehensnehmer chatten mit einer Videoverbindung z. B. über das Handy des Darlehensnehmers, der Darlehensgeber bittest dann auch darum, dass der Ausweis mit gefilmt wird, die Videosequenz wird zur Dokumentation der Identitätsprüfung gespeichert.
Das kommt einem "Selfie mit Ausweis" schon ziemlich nahe.
Und jetzt Ende mit OT.
vlG
Manfred