Zitat:
Zitat von MaTiHH
Nicht ganz, die sind mit recht ansehnlichen Vertragsstrafen bewehrt. Manchmal wünscht man sich direkt heimlich einen Ausfall 
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Nochmals konkret: Auch "recht ansehnlichen Vertragsstrafen" können
nicht gesicherte Daten nicht wieder aus dem Nichts hervorzaubern oder in die Öffentlichkeit
geleakte Daten zurückholen. Das
Risiko sollte einem wirklich bewusst sein.
Grüße, meshua