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Alt 26.12.2004, 13:57   #28
Dimagier_Horst
 
 
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Zitat:
Zitat von Bender
nämlich wenn Zweifel angebracht gewesen wären
Das ist die Bösgläubigkeit, die sich ein anderer vorwerfen lassen muss, nämlich wenn er auf Grund der Umstände einen Verdacht der Unlauterkeit hätte gewinnen müssen oder sogar hatte und diesen Verdacht versäumte auszuräumen.

Dann sind jetzt beide Begriffe geklärt.

Nachtrag: Als Einstieg in die Welt der Nachschlagewerke biete ich Dir einfach mal diesen Link an und zitiere: gutgläubig
"ehrlich an die Rechtmäßigkeit oder Richtigkeit einer Sache glaubend".
. Hast Dich ganz schön verhauen . Damit ist dann der Keks zerkrümelt, mehr ist OT, auf das ich nicht eingehe.
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