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Alt 06.04.2017, 20:26   #2
usch
 
 
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Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Was genaueres als die Veranstaltungsordnung kann es denn noch geben?
Da geht es um verbotene und erlaubte Gegenstände auf dem Veranstaltungsgelände, nicht um Verwertungsrechte. Da die Veranstaltung inzwischen vorbei ist und der TO bzw. seine Kamera sich nicht mehr auf dem Gelände befinden, ist das also jetzt völlig irrelevant.

Und selbst für diesen Zweck war das noch so wischiwaschi formuliert, daß da für Willkür und unangenehme Überraschungen beim Einlass genügend Spielraum geblieben wäre. Ist eine RX10M3 mit 600mm(KB)-Linse und 4K-Video "fernsehtauglich"? "Funktionsfähige Handys" sind ausdrücklich erlaubt, aber nicht funktionsfähige Handys (kaputt oder mit leerem Akku) fallen dann unter "Gegenstände aller Art, die geworfen werden können" und sind demnach verboten?

Zitat:
Da ist nichts herumzuinterpretieren .
Ich möchte einmal eine Veranstaltungsordnung sehen, bei der das nicht so wäre.
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