Veranstaltungsordnung lesen:
Zitat:
Erlaubte Gegenstände
•Funktionsfähige Handys/Mobiltelefone;
•Fotoapparate und -stative, Film- und Videokameras mit Batterien zum privaten Gebrauch und nicht für kommerzielle Zwecke (keine fernsehtauglichen Videokameras);
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D.h. dem Veranstalter mitteilen was Du mit den Fotos machen willst und um Genehmigung bitten.
Hans