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Zitat von cbv
Gibt es keine Mitbewohnerversammlung, bei der man das zur Sprache bringen kann?
Gegebenenfalls würde ich klären lassen, ob sein Gehampel nicht unter Ruhestörung (Stichwort Freizeitlärm) fällt, da man dieser auf Grund der Wohnlage nicht entgehen kann. Dann hätte er spätestens nach dem dritten freundlichen Hinweis die grünen Kollegen an der Klingel.
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Wenn es nicht offensichtlich messbar laut ist, wird es schwierig. Dann stehen die Cops bei ihm vor der Tür und stellen fest, dass es keine lärmende Ruhestörung gibt.
Ein sensorischer Nachweis wird wahrscheinlich teuer und wiederum erst vor einem Richter helfen.
Beratung durch die Polizei würde ich aber dennoch versuchen; oder Mieterbund oder Anwalt.
Ich fürchte, es bleibt nur aushalten oder ausziehen.