Ich möchte nochmal betonen:
Die gesetzlich festgelegte
Gewährleistungspflicht ist keine
Garantie.
Zugegeben oft ist die vom Hersteller gewährte Garantie auch nicht mehr wert. (es gilt das Kleingedruckte) und daran
muß sich der Hersteller aber auch halten! Also meistens mehr als nur die bloße gesetzliche Gewährleistugspflicht.
Wenn die Letzte greift muß der Händler
nur reparieren, oder ersätzen wenn der Käufer(OK, nach 6 Monaten) ihm nachweist der Schaden ist durch einen Fehler enstanden, der vor dem Kauf da war, sprich bei der Herstellung.
der Händler
darf aber auch mehr, wenn man ihm schöne Augen macht

, oder auf die Nerven geht

.
LG
Andreas