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Alt 18.12.2004, 19:32   #13
Peanuts
 
 
Registriert seit: 11.10.2003
Beiträge: 1.240
Zitat:
Zitat von agm
also im meinen augen ist die gesetzliche gewährleistung, die in unserem fal im zweiten Jahr greifen würde, - humbuk.
Denn, fehler die vor dem kauf da wahren, im ersten Jahr nicht zu entdecken, hieße ja das gerät wird nicht, oder nur teilweise genutzt.
In meinem fal, habe ich die A2 in dem ersten halben jahr in allen erdenklichen situationen, mit allen erdenklichen funktionen ausprobiert.
Wenn im zweiten jahr nun ein fehler auftritt, wird es wohl nahezu unmöglich sein ihn, auf vor dem Kauf zu datieren. Da bleibt nur noch die hoffnung auf kulanz seiens KM.
Gruß
Andreas
Vor 2002 betrug die Gewährleistungspflicht 6 Monate und die Beweislast lag von Anfang an beim Käufer. Was ist besser?

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die an alle möglichen und unmöglichen Bedingungen geknüpft sein sein. Sich darauf im Notfall verlassen zu müssen, bedeutet Nervenkitzel pur.

Wenn der Hersteller deinen Garantiefall mit dem Argument "Fallschaden" abbügelt, was machst du dann?
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