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also im meinen augen ist die gesetzliche gewährleistung, die in unserem fal im zweiten Jahr greifen würde, - humbuk.
Denn, fehler die vor dem kauf da wahren, im ersten Jahr nicht zu entdecken, hieße ja das gerät wird nicht, oder nur teilweise genutzt.
In meinem fal, habe ich die A2 in dem ersten halben jahr in allen erdenklichen situationen, mit allen erdenklichen funktionen ausprobiert.
Wenn im zweiten jahr nun ein fehler auftritt, wird es wohl nahezu unmöglich sein ihn, auf vor dem Kauf zu datieren. Da bleibt nur noch die hoffnung auf kulanz seiens KM.
Gruß
Andreas
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