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Alt 17.12.2004, 14:50   #8
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
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Zitat:
Zitat von agm
...hm, bei mir in der Umgebung sind fast alle verschwunden, und die noch da sind geben kein 14-Tägigiges Rückgaberecht.
... das brauchen sie auch nicht, da das Rückgaberecht nur für sogenannte Fernabsatzverträge gilt. Das sind in der Regel Käufe, bei denen Du nicht sofort die Qualität und Beschaffenheit der Ware prüfen kannst. Typischer Fall: Katalog- oder Internetbestellung.

Bei einem Kauf im Laden steht Dir ohne besonderen Grund keine Rückgaberecht zu. Du kannst die Ware ja sofort prüfen. Andernfalls könntest Du nämlich Deinem Bäcker nach 10 Tagen die Brötchen zurückbringen, die Du nicht aufgegessen hast.

Gruß

Echidna
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