Zitat:
Zitat von XG1
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Ursache für das Verhalten der "Selfie-People" am Mahnmal zu einem recht hohen Prozentsatz in der Gestaltung des Mahnmals selbst liegt. Und dennoch wären beim Naserümpfen über deren Verhalten 2 Fälle zu unterscheiden. Zufällig verbeigekommen? Das Mahnmal ist vieles - aber ganz gewiss nicht selbst erklärend. Das Mahnmal bewusst als Zielpunkt ausgesucht und aufgesucht? Dann allerdings wäre die Gestaltung des Mahnmals für diesen Personenkreis ein Fehlschlag und hätte sein Ziel komplett verfehlt.
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Dann haben jetzt die Architekten in beiden Fälle eine Mitschuld am Verhalten der Leute?
Bei den zufällig vorbeikommenden weil es, trotz seiner grauen Farbe und dem Info-Center zu solch einem Verhalten einlädt?
Der Promillesatz derer, die als Berliner oder Berlinbesucher das Mahnmal nicht kennen, sollte recht gering sein.
Und außerdem: Weil ich etwas nicht kenne, liegt die Verantwortung für mein Verhalten bei jemand anderem?
Bei den Vorsätzlichen, weil die Gestaltung des Mahnmals diese Vorsätze nicht verhindert hat? Die Gestalter haben also auch noch einen Erziehungsauftrag?
Ich versuche ja auch immer, das Gute in jedem Menschen zu sehen. Aber das Verhalten der Besucher den Architekten anzuhängen halte ich für falsch.
Gruß
Ralf
PS1: Ich würde es übrigens mit dem Verhalten auch nicht so streng sehen. Gerade die niedrigeren Stehlen laden geradezu zum "Missbrauch" ein. Ich habe mich schon immer gefragt, warum es diese niedrigen Stehlen gibt.
PS2: Gibt es nicht an mehreren Stellen Hinweistafeln, die auf ein gewünschtes bzw. unerwünschtes Verhalten hinweisen?
Edit: Benutzerordnung (Die steht, so weit ich mich erinnern kann, auf den Tafeln):
(1) Der Besuch des Stelenfeldes erfolgt ganzjährig auf eigene Gefahr.
(2) Das Stelenfeld darf grundsätzlich nur zu Fuß und langsam durchquert werden. Für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer sind 13 gekennzeichnete Gänge besonders geeignet.
(3) Nicht gestattet ist:
Lärmen,
von Stele zu Stele zu springen,
das Mitführen von Hunden und anderen Haustieren,
das Mitführen und Abstellen von Fahrrädern und ähnlichen Gerätschaften,
das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke.
(4) Alle Anweisungen des ausgewiesenen Sicherheitspersonals sind zu befolgen.
Zusatz: Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas.