Zitat:
Zitat von heischu
Da würde mich speziell die Aufbewahrung in einem Wohnwagen interessieren.
Natürlich verschlossen und nicht einsehbar.
Und z.b. in einem Krankenhaus in einem eigenen verschlossenem Fach im Patientenzimmer...
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Hallo Heiko,
in Wohnwagen gilt der gleiche Versicherungsschutz wie in PKW´s. In Krankenzimmern besteht Versicherungsschutz wenn es sich um abschließbare und abgeschlossene Einzelzimmer handelt. Ein Einfache abschließbarer Spint reicht leider nicht aus.
Zitat:
Zitat von Avinic
Shit stimmt. Durch die Flut der Mails kam ich durcheinander.
Wenn ich aber 0 % Selbstbeteiligung habe, was ist dann?
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Hallo Avinic,
wäre schön wenn Du das kurz in dem entsprechenden Post ändern würdest, sonst kommen hier alle durcheinander :-) Die Nacht-SB in unbewachten Fahrzeugen ist unabhängig von der gewählten SB. Damit sollen die Kunden angehalten werden die Ausrüstung nach Möglichkeit Nachts nicht im Auto zu lassen.
Gruß
Sven