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Alt 25.01.2017, 16:25   #2
papagei2000
 
 
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Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von heischu Beitrag anzeigen
Da würde mich speziell die Aufbewahrung in einem Wohnwagen interessieren.
Natürlich verschlossen und nicht einsehbar.

Und z.b. in einem Krankenhaus in einem eigenen verschlossenem Fach im Patientenzimmer...
Hallo Heiko,

in Wohnwagen gilt der gleiche Versicherungsschutz wie in PKW´s. In Krankenzimmern besteht Versicherungsschutz wenn es sich um abschließbare und abgeschlossene Einzelzimmer handelt. Ein Einfache abschließbarer Spint reicht leider nicht aus.



Zitat:
Zitat von Avinic Beitrag anzeigen
Shit stimmt. Durch die Flut der Mails kam ich durcheinander.

Wenn ich aber 0 % Selbstbeteiligung habe, was ist dann?
Hallo Avinic,

wäre schön wenn Du das kurz in dem entsprechenden Post ändern würdest, sonst kommen hier alle durcheinander :-) Die Nacht-SB in unbewachten Fahrzeugen ist unabhängig von der gewählten SB. Damit sollen die Kunden angehalten werden die Ausrüstung nach Möglichkeit Nachts nicht im Auto zu lassen.

Gruß
Sven
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