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Alt 12.12.2016, 15:19   #2
KSO
 
 
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Jetzt wieder mit Klick ;-)

"Nach tagelanger Prüfung teilte das Landgericht am Montagmorgen nun mit, dass von der Rechtmäßigkeit sämtlicher Inhalte auf den eigenen Seiten ausgegangen werde, zu einer rechtsverbindlichen Erklärung aber kein Anlass bestehe."

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Gruss Knut

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