Thema: α77 II Sony Garantie
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Alt 25.07.2016, 16:21   #4
usch
 
 
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Zitat von joker13 Beitrag anzeigen
Die gesetzliche Gewährleistung ist dir sicher. Ansprechpartner und Vertragspartner ist zunächst der Händler bei dem die Kamera ursprünglich gekauft wurde.
Der Händler hat mit dem Zweitbesitzer keinerlei Verträge. Die gesetzlichen Ansprüche muß entweder der Zweitbesitzer mit dem Erstbesitzer oder der Erstbesitzer mit dem Händler ausmachen.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
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