Zitat:
Zitat von joker13
Die gesetzliche Gewährleistung ist dir sicher. Ansprechpartner und Vertragspartner ist zunächst der Händler bei dem die Kamera ursprünglich gekauft wurde.
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Der Händler hat mit dem Zweitbesitzer keinerlei Verträge. Die gesetzlichen Ansprüche muß entweder der Zweitbesitzer mit dem Erstbesitzer oder der Erstbesitzer mit dem Händler ausmachen.