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Alt 02.06.2016, 17:35   #9667
GBayer
 
 
Registriert seit: 18.08.2010
Ort: Müllendorf
Beiträge: 738
Zitat:
Zitat von nobody23 Beitrag anzeigen
Genaueres kann/könnte wohl nur Gerhard sagen.
Zitat:
Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrags liegen nicht vor, wenn:
(a) diese Informationen heute oder zu einem späteren Zeitpunkt der Öffentlichkeit ohne ein Verschulden oder eine Vertragsverletzung des Empfängers bekannt geworden sind, (b) der Empfänger nachweisen kann, dass diese Informationen sich bereits vor der Offenlegung an ihn rechtmäßig in seinem Besitz befanden, (c) diese Informationen vom Empfänger unabhängig und ohne Nutzung von vertraulichen Informationen erlangt wurden, oder (d) der Empfänger die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erlangt, der über das uneingeschränkte Recht zur Weitergabe oder Offenlegung verfügt.

2. Geheimhaltung der vertraulichen Informationen: Der Empfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen zu schützen und sie mit mindestens derselben Sorgfalt zu behandeln, wie seine eigenen vertraulichen und geschützten Informationen von ähnlicher Bedeutung, jedenfalls aber mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Dem Empfänger ist die Offenlegung, Veröffentlichung und Weitergabe der vertraulichen Informationen an andere Personen untersagt, mit Ausnahme derjenigen Mitarbeiter und Berater, deren Kenntnis zur Erfüllung des oben genannten Zwecks erforderlich ist und die sich durch schriftlichen Vertrag verpflichtet haben, jede unautorisierte Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen zu unterlassen.
usw usf ...

Servus
Gerhard
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Wenn Dich ein Laie nicht versteht, heißt das noch lange nicht, dass Du ein Fachmann bist. Sprachfüllschaummasse erstickt sinnvolle Inhalte.

... und wenn die Technik dann absolut perfekt ist, öffnet sich eine große Leere - denn dann geht es nur noch um Bildinhalte und diese sind nicht zu messen, wiegen, zählen.
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