@Frank, Dana und Irmi: Gesetzeskonform wäre wohl ein Anruf bei der Stadtreinigung, Feuerwehr oder Polizei gewesen, wobei dann die Gefahr bestanden hätte, dass durch die Verzögerung das Tier in der Kanalisation gelandet wäre. Die Gefahr eines Verkehrsunfalls durch meinen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" war zwar an dieser Stelle ziemlich gering, aber im Nachhinein muss ich mir vielleicht dennoch überlegen auch als Fußgänger ein Warndreieck und eine Signalweste im Rucksack mitzuführen.
Bei der Aktion beobachtete mich übrigens entgeistert ein Anwohner auf der anderen Straßenseite, der anscheinend eher überlegte, ob er die Polizei oder das PLK anrufen soll, anstatt mal rüberzukommen und nachzufragen.