Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.11.2004, 20:33   #7
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Ich fasse mal zusammen, wie ich es handhabe:

Bei Sendungen, die im Rahmen des 14-Tage-Rücktrittsrechts zurückkommen, berechne ich nur Kosten, die (bei einwandfreier Ware) durch übermässig zerstörte Verpackung entstehen. Wenn jemand etwas öffnen muss, um es anzuschauen, beanstande ich es nicht.

Wenn ein Gerät fehlerhaft ist, berechne ich gar nichts. So war es bei Dir, gell? Und wenn ich mit einem Kunden vereinbare, dass ich den Kaufpreis erstatte, dann mache ich das auch und breche diesen Vertrag nicht.

Selbst wenn ich anderslautende AGBs hätte, würden die mir nichts bringen. Höchstens die Abmahnung eines Konkurrenten .
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten