Ich fasse mal zusammen, wie ich es handhabe:
Bei Sendungen, die im Rahmen des 14-Tage-Rücktrittsrechts zurückkommen, berechne ich nur Kosten, die (bei einwandfreier Ware) durch übermässig zerstörte Verpackung entstehen. Wenn jemand etwas öffnen muss, um es anzuschauen, beanstande ich es nicht.
Wenn ein Gerät fehlerhaft ist, berechne ich gar nichts. So war es bei Dir, gell? Und wenn ich mit einem Kunden vereinbare, dass ich den Kaufpreis erstatte, dann mache ich das auch und breche diesen Vertrag nicht.
Selbst wenn ich anderslautende AGBs hätte, würden die mir nichts bringen. Höchstens die Abmahnung eines Konkurrenten

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