Zitat:
Zitat von Man
Das bedeutet natürlich nicht, dass kriminelle Ausländer in der Schweiz eine sichere Bleibe finden, sondern "nur", dass in der Schweiz auch zukünftig (hoffentlich) unabhängig von der Abstammung Recht gesprochen wird.
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Speziell zu diesem Satz möchte ich noch zufügen, dass jeder Ausländer (wie natürlich auch Schweizer) nach Schweizer Recht behandelt wird und dieser alle Möglichkeiten für einen Rekurs über alle Gerichtsstufen bis zum Bundesgericht hat.
Es wurde in der Schweiz noch nie eine Verurteilung nach Herkunft ausgesprochen - sondern vielmals ein Urteil nicht ausgeführt, da er eventuell im Herkunftsland verfolgt werden könnte. Dies hätte sich auch nicht mit der Annahme der jetztigen Initivative geändert.
Grüsse
Harry