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Alt 27.02.2016, 17:26   #84
der_knipser
 
 
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Ein Maschendrahtzaun ist nicht blickdicht. Man kann von öffentlichem Grund einfach durchsehen. Warum sollte man nicht durchfotografieren sollen? Wer kann denn anhand des Bildes nachweisen, ob das Objektiv durch den Zaun gesteckt wurde, oder ein paar Millimter davor positioniert wurde?

Das wäre für mich eine Situation, die durch die Panoramafreiheit abgedeckt ist, und wo ich ohne Schuldbewusstsein das aufnehmen würde, was ich sehe.


Wenn ich nun in die Rolle des Grundstücksbesitzers schlüpfen würde, dann müsste ich lange suchen, mit welchem Gesetz ich den Fotografen an seinem Tun hindern könnte.
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Gruß
Gottlieb

Geändert von der_knipser (27.02.2016 um 17:29 Uhr)
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