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Alt 31.01.2016, 15:52   #2
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
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Beiträge: 6.008
Zitat:
Zitat von subjektiv Beitrag anzeigen
...Nun ist es zum Beispiel bei mir so, dass ein Straßennahme in drei Orten in der Gemeinde vorkommt. Die Erzwungene Eingabe des für die Gemeinde namensgebenden Ortes bedeutet also, dass die Adresse nicht mehr eindeutig ist....
Da ich selber in so einer Gemeinde lebe, möchte ich an dieser Stelle noch einmal nachfragen:
Wir haben auch ein Straße, die es in zwei Ortsteilen gibt. Eindeutig ist die Adresse allerdings dadurch, dass die Hausnummern eindeutig sind. Somit gibt es also keine uneindeutigen Adressen.

Bei euch gibt es also tatsächlich Adressen
Straßenname Hausnummer
PostleitzahlXY Ortsname
mehrfach?

Die IBAN-Problematik kann ich nur in dem Punkte nachvollziehen, wo die IBAN-Nr. ohne optische Unterteilung in Blöcke dargestellt wird: Das ist definitiv nervig und wurde in den Anfangszeiten leider oft gemacht. Auch nervig sind Eingabefelder, die keine Leerzeichen bei der Eingabe ermöglichen.

Und ja: Den Mitmenschen, die aus verschiedensten Gründe Probleme mit dem Umgang allgemein wichtiger Systeme haben, muss geholfen werden. Aber dass ist eigentlich ein ganz anderes Thema.

Gruß
Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
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