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Alt 10.12.2015, 20:58   #1
BodenseeTroll
 
 
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Beiträge: 1.095
Fotorecht: Grabsteinfotos dürfen veröffentlicht werden

Eigentlich suchte ich etwas ganz anderes und bin nur durch Zufall auf dieses Urteil gestossen.

Es wurde geklagt, weil auf einer Internetseite ein Foto vom elterlichen Grabstein zu sehen war. Die Klage wurde abgewiesen, die Begründung liest sich recht spannend. Quintessenz scheint zu sein, dass nur im Fall einer ehrverletzenden Veröffentlichung ein Unterlassungsanspruch besteht und dass die Veröffentlichung von Namen und Geburtsdatum keinerlei Wertung enthält und deswegen auch nicht verboten werden kann.

Viele Grüsse,

Michael
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Fotos: seetroll.ipernity.com
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