Zitat:
Zitat von Thommi
Nein. Nein. Nein.
Der "Eventualvorsatz" ist der Begriff aus der Rechtsprechung.
Etwas "billigend in Kauf nehmen" kann auch umgangssprachlich gebraucht werden.
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Einmal nein hätte gereicht  .
Ich weiß jetzt nicht, was diese Erbsenzählerei soll,
aber tatsächlich, ich habe ein "auch" vergessen:
weil es auch ein Begriff aus der Rechtsprechung ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz
Aber genug OT.
Gruß
Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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