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Alt 21.10.2015, 17:58   #7
steve.hatton
 
 
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Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Den Artikel des Grundgesetzes kenne ich gut. Aber wenn ein Staatsorgan eine Notlage absichtlich herbeiführt, dürfte man sich schwerlich darauf berufen können und wird durch das Verfassungsgericht in die Schranken gewiesen werden. Wäre nicht zum ersten Mal.
Das kann man unterschreiben, aber es scheint Usus zu werden, dass Idden und Gestze mit heißer Nadel zurechgedengelt werden, um hinterher zu Fall gebracht zu werden.....da geht wieder mal etwas nach hinten los!

Es gibt genug Leute die Ihre Anwesen für 20€ und mehr pro Person und Monat (!!!) als Asylbewerberheime und Flüchtlingsunterkünfte anbieten und damit mehr als genug Geld verdienen, weil`s der Staat mal wieder verpennt hat, die Flüchtlingslager vor Ort zu finanzieren!

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanal...-der-Botschaft
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Gruß aus Bayern

Steve
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